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OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 8 B 10437/98.OVG |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Mai 1998 - 8 B 10437/98.OVG (https://dejure.org/1998,40968)
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Volltextveröffentlichung
- Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau
Art. 2 GG, Art. 14 GG; § 41 BImSchG, § 43 BImSchG; 16. BImSchV mit Schall 03
Lärmbelastung - Prognose; Prognosehorizont 2010; Anwendbarkeit der Schall 03 für Hochgeschwindigkeitszüge; Vereinbarkeit der normativen Festlegung (16. BImSchV i.V.m. Schall 03) mit der Schutzpflicht zur Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen; Außerach
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- BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95
Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 8 B 10437/98
Soweit die Antragsteller das Außerachtlassen des Summenpegels (von BAB und NBS) rügen, wäre dies nur erheblich, wenn die Summierung der Geräusche der beiden Verkehrswege zu einer Gesundheitsgefährdung oder zu einem Eingriff in die Substanz des Eigentums führte (…vgl. den Beschluß des Senats vom 20. März 1998, S. 33 d.U. unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, NVwZ 1996, 1003, 1005). - BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95
Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 8 B 10437/98
Dies wäre nur dann der Fall, wenn nach den Umständen dieses Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Abwägungsfehler anders, das heißt sich für eine andere Trassierung der Neubaustrecke, entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1996, UPR 1996, 228, 232). - BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79
Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 8 B 10437/98
In einem solchen Fall kann der betroffene Eigentümer grundsätzlich die objektive Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses beanspruchen, allerdings mit der Einschränkung, daß solche Verstöße gegen das objektive Recht unbeachtlich sind, die sich für die Inanspruchnahme seines Grundeigentums nicht ausgewirkt haben können (vgl. BVerwGE 67, 74, 77; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1996, NuR 1996, 517).
- BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95
Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 8 B 10437/98
In einem solchen Fall kann der betroffene Eigentümer grundsätzlich die objektive Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses beanspruchen, allerdings mit der Einschränkung, daß solche Verstöße gegen das objektive Recht unbeachtlich sind, die sich für die Inanspruchnahme seines Grundeigentums nicht ausgewirkt haben können (vgl. BVerwGE 67, 74, 77; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1996, NuR 1996, 517). - BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97
Klagerücknahme im Wege der Klageänderung; Planfeststellungsbeschluß; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 8 B 10437/98
c) Gemessen an diesen Grundsätzen hält es der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht für mit höherrangigem Recht vereinbar, zur Berechnung des Beurteilungspegels für (Schienen)Verkehrswege auf Mittelungspegel abzüglich eines Schienenbonus von 5 dB(A) abzustellen und Lärmvorbelastungen durch bereits vorhandene Verkehrswege außer acht zu lassen (…vgl. den Beschluß des Senats vom 20. März 1998, S. 33 d.U. m.w.N.; zum Schienenbonus erneut: BVerwG, Beschluß vom 1. April 1998 - 11 VR 13.97 -, S. 14 d.U.). - BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
Planfeststellung, Eisenbahnneubaustrecke Ebenfeld - Erfurt; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 8 B 10437/98
Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf den §§ 13 Abs. 1 Satz 1, 20 Abs. 3 GKG, wobei wegen der enteignungsrechtlichen Betroffenheit im Verfahren der Hauptsache auf ein Drittel des Verkehrswertes der betroffenen Grundstücksflächen abzustellen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 1997 - 11 A 54.96. S. 38 d.U.); dieser Wert ist im Eilverfahren noch einmal zu halbieren. - OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 8 B 12940/97
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 8 B 10437/98
Der Senat hat bereits in dein den Planfeststellungsabschnitt 64 betreffenden Beschluß vom 20. März 1998 - 8 B 12940/97 - dargelegt, daß die förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung auf die Untersuchung des planfestgestellten Abschnitts beschränkt werden durfte und es sich bei dem geforderten "vorläufigen positiven Gesamturteil" hinsichtlich der durch das Gesamtvorhaben ausgelösten Auswirkungen nicht um einen (förmlichen) Regelungsteil des Planfeststellungsbeschlusses, sondern um eine inhaltliche Anforderung an den Abwägungsvorgang handelt, die von der Planfeststellungsbehörde bei ihrer Abwägung beachtet worden ist.
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.1999 - 8 C 10440/98 Der Senat hat bereits in seinem Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom 28. Mai 1998 - 8 B 10437/98.OVG -ausgeführt, dass die gesetzliche Pflicht gemäß § 41 BImSchG zum ausreichenden Verkehrslärmschutz durch das untergesetzliche Regelwerk konkretisiert worden ist, hier also durch die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) i.V.m. der Schall 03. Die dem Planfeststellungsbeschluss vom 15. Januar 1998 zugrunde liegende Bewertung und Bewältigung der mit der Neubaustrecke verbundenen Verkehrsgeräusche beruht auf der Anwendung dieser verordnungsrechtlichen Vorgaben und ist daher grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden.